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Wallbox · Jüchen und Umgebung

Wallbox in Jüchen Ihr E-Auto lädt zu Hause, in der Garage oder am Carport.

Eine Wallbox mit 11 kW muss vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber NEW Netz gemeldet werden, eine mit 22 kW braucht dessen Zustimmung. Wir prüfen vorher Hausanschluss und Zählerschrank, installieren die Wallbox und kümmern uns um die Meldung.

Unverbindlich. Rückmeldung am selben Werktag.

Ladestecker steckt in der geöffneten Ladebuchse eines silbernen Elektroautos
Symbolfoto

Das Wichtigste in Kürze

  • Meldepflicht: Jede Ladeeinrichtung wird dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitgeteilt. Über 12 kVA muss er zustimmen.
  • § 14a EnWG: Neue Wallboxen über 4,2 kW darf NEW Netz bei Engpässen drosseln, nie unter 4,2 kW. Im Gegenzug sinkt Ihr Netzentgelt.
  • Förderung: Für Einfamilienhäuser haben wir 2026 kein Programm gefunden. Für Mehrparteienhäuser gibt es Geld von Bund und Land.
  • Mieter und Wohnungseigentümer haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch darauf, eine Lademöglichkeit einbauen zu dürfen.

Quellen: § 19 NAV, § 14a EnWG, Bundesministerium für Verkehr, § 554 BGB, § 20 WEG. Stand 24.09.2026.

Leistungsumfang

Was wir für Sie übernehmen

Von der Prüfung Ihres Anschlusses bis zum ersten Ladevorgang.

  • Hausanschluss, Zählerschrank und Weg zum Stellplatz prüfen
  • Beratung zu Ladeleistung und Netzentgelt-Modul nach § 14a
  • Meldung oder Antrag auf Zustimmung bei NEW Netz
  • Zuleitung verlegen und im Zählerschrank absichern
  • Wallbox montieren, in Betrieb nehmen und die Bedienung zeigen
  • Wallbox-Marken und -Modelle, die wir einbauen
  • Garantie auf Montage und Gerät: Umfang und Dauer
Angebot anfragen

Hilfreich: Automodell und ein Foto vom Zählerschrank.

Foto folgtWallbox, die Kusch & Wirtz in einer Garage in Jüchen installiert hat

Ablauf

So läuft es ab

Drei Schritte bis zur ersten Ladung.

  1. Vor Ort prüfen

    Wir sehen uns Hausanschluss, Zählerschrank und den Leitungsweg bis zum Stellplatz an. Für eine erste Einschätzung reichen oft Fotos per WhatsApp.

  2. Melden oder genehmigen lassen

    Eine Wallbox bis 11 kW melden wir bei NEW Netz an. Bei 22 kW warten wir auf die Zustimmung, bevor wir anschließen.

  3. Installieren und übergeben

    Wir verlegen die Zuleitung, sichern sie ab und montieren die Wallbox. Zum Schluss nehmen wir sie in Betrieb und zeigen Ihnen die Bedienung.

Anmeldung

Muss ich eine Wallbox anmelden?

Ja, jede Wallbox muss dem Netzbetreiber gemeldet werden, bevor sie in Betrieb geht.

In Jüchen ist das NEW Netz. So verlangt es § 19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung. Liegt die Ladeleistung in Summe über 12 kVA, reicht eine Meldung nicht: Dann muss NEW Netz vorher zustimmen. Für Wallboxen über 4,2 kW kommen die Regeln nach § 14a EnWG hinzu, dazu weiter unten mehr.

Quelle: § 19 NAV. Stand 24.09.2026.

Ladeleistung

11 oder 22 kW: Was brauche ich?

Der wichtigste Unterschied liegt im Verfahren: 11 kW melden Sie nur an, 22 kW liegen über der Grenze von 12 kVA und brauchen die Zustimmung von NEW Netz.

Schauen Sie vor der Entscheidung in die Fahrzeugdaten. Dort steht, mit wie viel Leistung Ihr Auto an Wechselstrom laden kann. Überlegen Sie auch, wie lange es nachts in der Garage steht. Ob Hausanschluss und Leitungen die gewünschte Leistung tragen, prüfen wir bei Ihnen vor Ort.

Quelle: § 19 Abs. 2 NAV. Stand 24.09.2026.

Netzentgelt

Was bedeutet § 14a für mich?

Ihre neue Wallbox über 4,2 kW ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung: NEW Netz darf sie bei Engpässen im Netz drosseln, aber nie unter 4,2 kW, und Sie zahlen dafür weniger Netzentgelt.

Das gilt für Wallboxen, die seit dem 01.01.2024 neu angeschlossen werden. Ablehnen darf der Netzbetreiber den Anschluss deswegen nicht. Für die Ermäßigung gibt es drei Module:

  • Modul 1: eine pauschale Ermäßigung beim Netzentgelt.
  • Modul 2: 60 % weniger Arbeitspreis beim Netzentgelt für den Ladestrom. Dafür braucht die Wallbox einen eigenen Zähler.
  • Modul 3: ein zeitvariables Netzentgelt, seit April 2025 möglich und nur zusammen mit Modul 1.

Welches Modul zu Ihrem Fahrprofil passt, besprechen wir vor der Anmeldung mit Ihnen.

Quellen: § 14a EnWG, NEW Netz, steuerbare Verbrauchseinrichtungen, Bundesnetzagentur. Stand 24.09.2026.

Förderung

Gibt es 2026 Förderung für eine Wallbox?

Für eine Wallbox am Einfamilienhaus haben wir 2026 kein Förderprogramm gefunden (Stand 24.09.2026).

Anders beim Mehrparteienhaus. Das Bundesverkehrsministerium fördert seit 15.04.2026 Ladepunkte in Mehrparteienhäusern mit bis zu 1.500 Euro je Stellplatz mit Wallbox. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümer vermieteter Wohnungen; Antragsfrist 10.11.2026. Einfamilienhäuser sind ausgeschlossen. Das Land NRW fördert über progres.nrw 40 % der Kosten, höchstens 1.500 Euro je Ladepunkt, ebenfalls am Mehrparteienhaus.

Die Bedingungen stehen in den Programmen selbst. Eine Förderung können wir Ihnen nicht zusagen.

Quellen: Bundesministerium für Verkehr, Pressemitteilung 028/2026, Elektromobilität.NRW. Stand 24.09.2026.

Angebot anfragen

Sagen Sie uns gleich, ob es um ein Ein- oder ein Mehrfamilienhaus geht.

Vor Ort

In Jüchen und Umgebung

Ihr Netzbetreiber

Das Stromnetz in Jüchen betreibt die NEW Netz GmbH. Bei ihr wird Ihre Wallbox gemeldet, und über sie läuft das reduzierte Netzentgelt nach § 14a.

Neubau mit Stellplatz

Sie bauen in Jüchen? Lassen Sie die Leitung zur Garage schon im Rohbau legen, das spart später Stemmarbeit. Mehr auf der Seite Elektroinstallation.

Von Garzweiler aus

Unser Betrieb sitzt an der Garzweiler Allee 32. Garzweiler ist eine der 27 Ortschaften von Jüchen, wie Hochneukirch, Kelzenberg oder Damm. Wallboxen bauen wir in ganz Jüchen und im übrigen Rhein-Kreis Neuss ein.

Quellen: NEW Netz, Stadt Jüchen, Stadtprofil. Stand 24.09.2026.

Angebot anfragen

Erreichbar Mo–Fr 9–17 Uhr, telefonisch unter 02165 1714525.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Wallbox

Darf ich als Mieter eine Wallbox einbauen lassen?

Ja, mit Erlaubnis Ihres Vermieters, und auf diese Erlaubnis haben Sie einen Anspruch (§ 554 BGB). Verweigern darf er sie nur, wenn ihm der Umbau auch unter Abwägung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist.

Darf ich in einer Eigentumswohnung eine Wallbox einbauen?

Ja. Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass die Gemeinschaft den Einbau einer Lademöglichkeit gestattet (§ 20 Abs. 2 WEG). Wie sie umgesetzt wird, beschließt die Eigentümerversammlung.

Darf ich die Wallbox selbst anschließen?

Nein. Ihre Hausinstallation erweitern darf außer dem Netzbetreiber nur ein Betrieb, der in einem Installateurverzeichnis eingetragen ist (§ 13 Abs. 2 NAV). Das gilt auch für die Zuleitung zur Wallbox.

Kann ich mein E-Auto mit Solarstrom vom eigenen Dach laden?

Ja, wenn Wallbox und Photovoltaikanlage aufeinander abgestimmt sind. Welche Wallboxen wir dafür einsetzen: Modelle vom Betrieb eintragen Mehr zur Anlage auf der Seite Photovoltaik in Jüchen.

Was kostet eine Wallbox mit Installation?

Einen verlässlichen Preis nennen wir erst nach dem Blick vor Ort. Den Unterschied machen vor allem der Leitungsweg vom Zählerschrank zum Stellplatz und der Zustand des Zählerschranks. Nach der Besichtigung bekommen Sie einen Festpreis.

Quellen: § 554 BGB, § 20 WEG, § 13 NAV. Stand 24.09.2026.

Wallbox in Jüchen

Zu Hause laden, bei NEW Netz angemeldet.

Sagen Sie uns, welches Auto Sie fahren und wo es steht. Wir melden uns am selben Werktag und schauen uns den Anschluss an.

Kusch & Wirtz Elektrotechnik · Garzweiler Allee 32, 41363 Jüchen · Mo–Fr 9–17 Uhr