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Innungsfachbetrieb · Prüfung mit Protokoll

E-Check und DGUV V3 in Jüchen Ihre Elektrik geprüft, gemessen und schriftlich belegt. Für Haus, Wohnung und Betrieb.

Beim E-Check prüfen und messen wir Ihre Elektroanlage und halten jedes Ergebnis im Prüfprotokoll fest. Für Betriebe übernehmen wir die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, die Sie als Unternehmer veranlassen müssen.

Unverbindlich. Rückmeldung am selben Werktag.

Monteur mit gelbem Schutzhelm schließt Leitungen an Anschlussdosen in einer Wand an
Symbolfoto

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Privathaushalte ist der E-Check keine gesetzliche Pflicht. Das Elektrohandwerk empfiehlt ihn für die fest installierte Anlage alle vier Jahre.
  • Ohne konkreten Anlass müssen Vermieter die Elektrik nicht regelmäßig prüfen lassen. Bekannte Mängel müssen sie beseitigen.
  • Betriebe prüfen nach DGUV Vorschrift 3: ortsfeste Anlagen alle vier Jahre, Geräte mit Stecker nach Richtwert alle sechs Monate.
  • Den E-Check machen nur Innungsfachbetriebe. Wir gehören zur Elektro-Innung Rhein-Kreis Neuss.

Quellen: elektrohandwerk.de, E-Check-FAQ · BGH, Urteil vom 15.10.2008, VIII ZR 321/07 · DGUV Vorschrift 3, § 5. Stand 24.09.2026.

Leistung

Was wir für Sie übernehmen

Den E-Check dürfen nur Innungsfachbetriebe durchführen. Wir sind Mitglied der Elektro-Innung Rhein-Kreis Neuss, die E-Check-Plakette klebt auch auf unserem Firmenwagen.

Privat und Vermietung

E-Check für Haus und Wohnung

  • Ansehen: Zählerschrank, Sicherungen, Leitungen, Steckdosen und Schalter
  • Messen: Schutzleiter, Isolation und Auslösen der FI-Schutzschalter
  • Prüfprotokoll mit Messwerten und Mängelliste
  • Prüfplakette, wenn die Anlage in Ordnung ist
  • Auf Wunsch prüfen wir auch Geräte mit Stecker, vom Wasserkocher bis zur Kabeltrommel
  • Erinnerung, wenn der nächste E-Check fällig ist

Gewerbe

DGUV-V3-Prüfung für Betriebe

  • Ortsfeste Anlagen: Verteiler, fest angeschlossene Maschinen, Beleuchtung
  • Ortsveränderliche Geräte: Werkzeug, Verlängerungen, Bürogeräte
  • Protokoll je Anlage und Gerät als Nachweis Ihrer Prüfpflicht
  • Prüfplakette mit dem nächsten Termin an jedem Gerät
  • Prüfung außerhalb Ihrer Arbeitszeiten nach Absprache
  • Geräteliste zum Weiterführen, als PDF oder Tabelle
Angebot anfragen

Nennen Sie uns Objekt und Umfang. Sie bekommen ein Angebot, bevor wir prüfen.

Ablauf

So läuft es ab

  1. Anfragen

    Sie sagen uns, was geprüft werden soll: Wohnung, Haus oder Betrieb, dazu Größe oder Zahl der Geräte. Darauf folgt das Angebot.

  2. Prüfen vor Ort

    Wir gehen Raum für Raum vor, sehen uns die Anlage an und messen. Für einzelne Messungen ist ein Stromkreis kurz abgeschaltet, das sprechen wir vorher ab.

  3. Protokoll erhalten

    Sie bekommen das Prüfprotokoll mit allen Werten. Mängel stehen darin zusammen mit dem, was zu tun ist. Ohne Mängel gibt es die Plakette.

Prüftermin anfragen

Erst das Angebot, dann der Termin. Kein Verkaufsgespräch.

Haus und Wohnung

Ist der E-Check Pflicht?

Nein. Für Privathaushalte gibt es keine ausdrückliche Rechtspflicht zum E-Check.

Sinnvoll ist die Prüfung an bestimmten Punkten trotzdem: beim Kauf eines gebrauchten Hauses, vor einer Neuvermietung oder wenn eine Wallbox, eine Wärmepumpe oder eine Photovoltaikanlage dazukommen soll.

Bei solchen Erweiterungen gelten neue Anforderungen an den vorhandenen Zählerplatz. Ein E-Check vorher zeigt, wo Ihre Anlage steht, bevor Sie in neue Technik investieren.

Quellen: elektrohandwerk.de, E-Check-FAQ · VDE FNN, Zählerplätze in Bestandsanlagen. Stand 24.09.2026.

Haus und Wohnung

Wie oft sollte die Elektrik geprüft werden?

Die fest installierte Anlage alle vier Jahre, Geräte mit Stecker in der Regel jedes Jahr. So empfiehlt es das Elektrohandwerk.

Das ist eine Empfehlung, keine Frist mit Bußgeld. Nicht warten sollten Sie bei diesen Anzeichen: ein FI-Schutzschalter, der immer wieder auslöst, eine warme Steckdose, Geruch nach Verschmortem am Verteiler.

Dann den betroffenen Stromkreis an der Sicherung abschalten und uns anrufen. Bei Rauch oder Feuer gilt die 112.

Quelle: elektrohandwerk.de, E-Check-FAQ, Stand 24.09.2026.

E-Check anfragen

Wir sind Mo–Fr 9–17 Uhr erreichbar. Einen Notdienst haben wir nicht.

Vermietung

Was gilt für Vermieter?

Ohne konkreten Anlass müssen Vermieter die Elektrik nicht regelmäßig prüfen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof 2008 entschieden.

Die Grenze liegt beim Wissen: Kennt der Vermieter einen Mangel, von dem eine Gefahr ausgehen kann, muss er ihn beseitigen. Eine Generalinspektion auf Verdacht verlangt das Urteil nicht.

Ein E-Check beim Mieterwechsel ist deshalb freiwillig. Das Protokoll hält aber fest, in welchem Zustand die Anlage an diesem Tag war.

Quelle: BGH, Urteil vom 15.10.2008, Az. VIII ZR 321/07. Stand 24.09.2026.

Für Betriebe

DGUV V3: Welche Fristen gelten für Betriebe?

Die DGUV Vorschrift 3 nennt für ortsfeste Anlagen eine Prüffrist von vier Jahren und für ortsveränderliche Geräte einen Richtwert von sechs Monaten.

Festlegen müssen Sie die Fristen selbst, als Arbeitgeber in Ihrer Gefährdungsbeurteilung. So verlangt es § 3 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung. Die Tabelle der DGUV ist dafür der Maßstab.

Bei Geräten zählt die Fehlerquote: Zeigen die Prüfungen weniger als 2 Prozent fehlerhafte Geräte, darf die Frist verlängert werden, aber nicht über die Höchstwerte hinaus.

Ortsfeste Anlagen prüft eine Elektrofachkraft. Geräte mit Stecker darf mit geeigneten Messgeräten auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person prüfen.

Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3
WasFristArt
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel4 JahrePrüffrist
Anlagen in Räumen besonderer Art1 JahrPrüffrist
Ortsveränderliche Geräte6 MonateRichtwert
… auf Baustellen3 MonateRichtwert
… Baustelle, Werkstatt, Fertigung1 JahrHöchstwert
… Büro2 JahreHöchstwert

Quellen: DGUV Vorschrift 3, § 5 mit Tabellen 1A und 1B (Ausgabe BGHM, redaktioneller Stand April 2020) · § 3 Abs. 6 BetrSichV. Stand 24.09.2026.

DGUV-V3-Prüfung anfragen

Mit grober Geräteliste können wir genauer rechnen.

Haus, Wohnung und Betrieb

Hilft ein Prüfprotokoll bei der Versicherung?

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Das Protokoll belegt, dass und wann geprüft wurde. Was daraus folgt, regelt die Police.

Im Privatbereich gewähren laut Elektrohandwerk einige Versicherer bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen Nachlass, wenn Sie das E-Check-Siegel vorlegen. Ob Ihre Versicherung dazugehört, erfahren Sie dort.

Gewerbliche Feuerversicherungen können eigene Prüfpflichten für die Elektroanlage enthalten, teils mit eigenen Anforderungen an den Prüfer. Klären Sie das mit Ihrem Versicherer, bevor Sie den Prüfauftrag vergeben.

Quelle: elektrohandwerk.de, E-Check-FAQ, Stand 24.09.2026.

Vor Ort

E-Check in Jüchen und Umgebung

Unser Betrieb sitzt an der Garzweiler Allee 32 in Jüchen-Garzweiler. Der Ort ist selbst umgezogen: Die Umsiedlung lief von 1984 bis 1989 und war dann weitgehend abgeschlossen. Stammt Ihr Haus aus dieser Zeit und wurde die Elektrik nie erneuert, sind Leitungen und Verteiler so alt wie der Ort. Ein E-Check zeigt, in welchem Zustand sie heute sind.

Für Vermieter mit Wohnungen in Hochneukirch, Otzenrath oder im Jüchener Ortskern ist der Mieterwechsel der naheliegende Prüftermin. Betriebe tragen die DGUV-V3-Termine am besten fest in den Kalender ein.

Einsatzgebiet: ganz Jüchen mit allen 27 Ortschaften sowie … (Umkreis vom Betrieb bestätigen)

Quelle Umsiedlung: KuLaDig, Garzweiler, Stand 24.09.2026.

Roter Firmenwagen von Kusch & Wirtz mit Logo, Schriftzug Meisterbetrieb, Anschrift in Jüchen-Garzweiler und E-Check-Plakette
Angebot anfragen

Unverbindlich. Rückmeldung am selben Werktag.

Fragen

Häufige Fragen zum E-Check

Was kostet ein E-Check in Jüchen?

Der Preis hängt von der Größe der Anlage ab, von der Zahl der Stromkreise und davon, ob Geräte mitgeprüft werden. Richtwerte: Wohnung ab … €, Einfamilienhaus ab … €, Betrieb nach Geräteliste

Wie lange dauert ein E-Check?

Eine Wohnung dauert etwa … Stunden, ein Einfamilienhaus etwa …

Bekomme ich nach dem E-Check eine Plakette?

Ja, wenn die Anlage in Ordnung ist. Die E-Check-Prüfplakette belegt, dass geprüft wurde. Die Einzelheiten stehen im Prüfprotokoll.

Was passiert, wenn beim E-Check Mängel auffallen?

Jeder Mangel wird im Prüfprotokoll festgehalten, damit Sie wissen, was zu tun ist. Kleinere Mängel beheben wir auf Wunsch gleich beim Termin, größere nach eigenem Angebot.

Wer darf einen E-Check durchführen?

Nur Innungsfachbetriebe des Elektrohandwerks. Wir sind Mitglied der Elektro-Innung Rhein-Kreis Neuss.

Wie oft müssen Bürogeräte nach DGUV V3 geprüft werden?

Der Richtwert der DGUV Vorschrift 3 liegt bei sechs Monaten. Liegt die Fehlerquote unter 2 Prozent, darf die Frist verlängert werden, in Büros auf höchstens zwei Jahre. Die verbindliche Frist legt der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest.

E-Check und DGUV V3

Prüftermin in Jüchen vereinbaren.

Sagen Sie uns, was geprüft werden soll. Sie bekommen ein Angebot, danach stimmen wir den Termin ab.

Unverbindlich. Rückmeldung am selben Werktag.

Kusch & Wirtz Elektrotechnik · Garzweiler Allee 32, 41363 Jüchen · Mo–Fr 9–17 Uhr